Nutzen Sie den Bildungsurlaub um MHFA Ersthelfer*in zu werden. Fünf Tage Bildungsurlaub stehen allen Arbeitnehmer*innen jährlich zu. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie in Ihrer Weiterbildung mit der Möglichkeit des Bildungsurlaubs bzw. der Bildungsfreistellung. Geregelt wird dies im Weiterbildungsgesetz (WBG, 6.3.2012).
Anmeldeprozess:
- Auswahl eines MHFA Ersthelfer-Kurses aus unseren Angeboten
- Rücksprache mit dem/der Arbeitgeber*in
- Verbindliche Anmeldung
- Teilnahme am Kurs
- Teilnahmebescheinigung beim/bei der Arbeitgeber*in einreichen
Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub bzw. zur Bildungsfreistellung finden Sie auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein (externer Link). Den Nachweis zur Anerkennung unserer MHFA Ersthelfer-Kurse können Sie hier (externer Link) einsehen.
Sollte der vorherige Link nicht funktionieren, können Sie auf dieser Seite (externer Link) im Feld Suchbegriff „MHFA“ eingeben und die Suche starten. Unsere Anerkennung wird anschließend unten angezeigt.
Alternativ können wir Ihnen auch gerne ein Dokument zur Vorlage beim Arbeitgeber ausstellen. Melden Sie sich diesbezüglich gerne bei uns per Mail gesundheit@remove-this.lvgfsh.de.